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Atacama Wüsten Tour 2006
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1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

1.1  Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Fahrzeugvermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Internet oder schriftlich auf vorgedruckten Anmeldeformularen vorgenommen werden. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Fahrzeugvermieters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird dieser dem Kunden die Mietbestätigung aushändigen.

1.2  Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.

2. BEZAHLUNG

2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Sie wird auf den Mietpreis angerechnet. Falls der Mieter diese Frist nicht einhält, kann der Vermieter dies als Stornierung ansehen.

2.2 Restzahlung muss unaufgefordert 22 Tage vor Mietantritt beglichen sein. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.

2.3 Der Mietvertrag wird nach der Restzahlung erstellt und bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt.

2.4 Buchungen über Agenturen werden auf Anfrage behandelt.

3. VERSICHERUNG 

3.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bzw. den Abschluss eines Versicherungspaketes (Soforthilfe-Versicherung, Reise-Krankenversicherung und Reiserücktrittskosten-Versicherung).

3.2 Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

4. LEISTUNGEN

4.1 Der Vermieter verpflichtet sich bei Abschluss des Vertrages das angegebene Fahrzeug für die gewünschte Mietdauer dem Mieter zu Verfügung zu stellen.

4.2 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Internetseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Mietbestätigung.

4.3 Im Preis enthalten sind alle vertraglichen Angaben, chilenische Personenhaftpflichtversicherung für das Fahrzeug, 200 Freikilometer pro Miettag wenn nicht anders angegeben, chilenische MwSt. und Ausstattung des Fahrzeuges wie angegeben.

4.4 Im Preis nicht enthalten sind Kraftstoff, Öl/Ölfilter und Ölwechsel, Überführungskosten, Einwegmieten, persönliche Ausgaben wie Flug oder Hotel, Reifenschäden, Schäden an Scheiben oder Fenstern und Schäden welche durch unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

5.1  Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss vor Übergabe des Fahrzeugs notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind.  Bei erheblichen Abweichungen bietet der Vermieter den kostenlosen Rücktritt vom Mietvertrag an. 

5.2  Der Mieter hat diese Rücktrittsrechte unverzüglich nach der Erklärung des Vermieters über Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5.3  Travelmog behält sich die fristlose Änderung der in den Broschüren und/oder Dokumentationen genannten Tarife und Bedingungen vor. Nach Bestätigung Ihrer Buchung durch Travelmog werden jedoch keine Änderungen an den für Ihre Miete geltenden Tarifen oder Bedingungen mehr vorgenommen (vorbehaltlich von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Versehen).

5.4 Bei unvorhersehbaren Leistungsänderungen, wie politischer Natur, bei Unfall des Vormieters oder technischen Problemen, behält sich der Vermieter vor, wenn verfügbar, ein anderes Modell als gewünscht zu Verfügung zu stellen. Steht nur ein kleineres Modell zu Verfügung wird ausschließlich der Differenzbetrag zum gewünschten Modell rückbezahlt. Über die Rückzahlung des Differenzbetrages hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Die Umbuchungen finden nur mit Zustimmung des Mieters statt. Sollte dem Kunden das angebotene Alternativ-Modell nicht zusagen, steht es ihm frei kostenlos vom Vertrag zurück zu treten

5.5 Sollte das gemietete Fahrzeug aus oben genannten Gründen nicht zur Verfügung stehen, und der Vermieter verfügt über kein Ersatzfahrzeug, so verpflichtet sich der Vermieter, die gezahlte Miete zurück zu erstatten. Darüber hinaus  können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN MIETER, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

6.1  Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Travelmog Ltda. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber Travelmog Ltda. oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden. Alle Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.

6.2  Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen zu berücksichtigen. Der Vermieter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren:

Es werden folgende Stornobeträge berechnet:Bis 22 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises. ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Reisepreises

6.3  Bei Stornierung eines gesamten Mietvertrags können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden.

6.4  Umbuchungswünsche hinsichtlich Fahrzeugtyp und Termin bis 60 Tage vor Mietbeginn kosten Euro 50,- pro Fahrzeug. Ab 59 Tage vor Mietbeginn gelten die Konditionen für den Rücktritt vom Mietvertrag gemäß Punkt 6.2. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch 100 Euro. Der Vermieter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Mieterfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7.  MIETZEITBERECHNUNG

Der erste und letzte Tag der Miete werden als ganze Tage berechnet. Eine vorzeitige Rückgabe bewirkt keine Erstattung der nicht genutzten Tage

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER

Der Vermieter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Miete vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen:

8.1 Wenn Travelmog Ltda. vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Mieters liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson“.

8.2 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Mieter des Fahrzeuges sich vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

8.3 Aus Gründen höherer Gewalt, technischen Problemen, Unfällen oder politischen Problemen sowie bei nicht einhalten der in der allgemeinen Geschäftsbedingung angegebenen Punkte behält sich der Vermieter das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.

9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. HAFTUNG DES VERMIETERS

10.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Vorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Veröffentlichungen angegebenen Leistungen, sofern der Vermieter gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
e) den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge

10.2 Der Vermieter haftet für ein Verschulden der mit interner Leistungserbringung betrauten Personen. Bei externer Leistungserbringung haften die damit betrauten Personen.

10.3  Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen die von Transportunternehmen, wie Fluggesellschaften oder Busunternehmen verursacht werden, das heißt, der Mieter kann in diesem Fall, keine Ansprüche gegenüber Travelmog Ltda. geltend machen.

10.4 Der Vermieter haftet bei verschuldensabhängigen Ansprüchen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Abhilfe
 Wird die Vermietung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Bei nicht gleichwertiger Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Kündigung oder Ausgleich der Mietpreisdifferenz. Bei Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind oder hätten vermieden werden können, entspricht die Abhilfe nur den Leistungen der Fahrzeugversicherung.

11.2    Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen, oder den Mangel durch eigenes Verschulden herbei geführt hat.

11.3  Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines nicht durch den Mieter selbstverschuldeten Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird. Er schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises.

12. MINDESTALTER UND FÜHRERSCHEIN

Das Mindestalter zur Anmiete der Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Die Mitnahme eines internationalen Führerscheins ist Pflicht. Die Miete beinhaltet die Möglichkeit eines weiteren Fahrers kostenlos, dies muss jedoch schriftlich bei der Buchung angegeben werden. Bei falschen Angaben von Seiten des Mieters behält sich der Vermieter vor den Vertrag zu kündigen, laut Punkt 8. Dabei entstehende Kosten werden vom Mieter getragen.

13. MITWIRKUNGSPFLICHT

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu erhalten – dazu zählt u.a. die tägliche Überprüfung von Wasser- und Ölstand und der Batterien – und sich umgehend an Travelmog zu wenden, wenn Warnleuchten eine mögliche Störung anzeigen.

13.2  Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Vermieter zu verständigen.

13.3    Unterlässt der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13.4  Tritt der Fall ein, dass der Mieter das Fahrzeug in einem anderen Land als Chile zurücklassen muss, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug bei der zuständigen Zollbehörde ordnungsgemäß an Travelmog zu übergeben. 

14. KAUTION

Die Höhe der Kaution beträgt € 2000,- pro Fahrzeug, wenn nicht anders angegeben. Die Kaution kann in bar oder per Scheck hinterlegt werden. Dabei wird der Scheck nur bei einem vom Mieter schuldhaft verursachten Mangel eingelöst. Wird das Fahrzeug termingerecht und unbeschädigt laut Vertrag abgegeben wird der Kautionsscheck vernichtet. Vom Mieter verursachte Verkehrsstrafen, nicht eingehaltene Fahrzeug Inspektionen oder Folgeschäden sowie dadurch anfallende Unkosten können vom Vermieter von der Kaution abgezogen werden.

15. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME

15.1 Die Fahrzeuge werden nur an bestimmten Punkten übergeben oder übernommen. Diese sind ausgeschrieben und Teil des Vertrages. Der Mieter verpflichtet sich Ort und Zeitpunkt der Übergabe und Übernahme einzuhalten. Anfallende Unkosten werden bei nicht einhalten oder gewünschten Änderungen vom Mieter übernommen. Änderungen müssen schriftlich angefordert und bestätigt werden.

15.2 Bei der Übergabe und Übernahme wird vom Mieter und Vermieter ein Protokoll des Fahrzeugzustandes aufgenommen, welches von beiden unterzeichnet wird. Der Fahrzeugzustand wird durch die Unterschrift vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt. Reklamationen zu späteren Zeitpunkten sind nicht rechtsgültig.

15.3 Das Fahrzeug muss sich bei der Übergabe vom Mieter in gleichem Zustand wie zum Zeitpunkt der Übernahme befinden. Fehlender Treibstoff wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Die komplette Reinigung des Fahrzeuges obliegt dem Mieter, andernfalls werden dafür € 70,- in Rechnung gestellt. Nicht genutzte Freikilometer, Gas sowie nicht erforderliche Anschaffungen werden dem Mieter nicht ausbezahlt. Bei Übergabe wird der Fahrzeugzustand anhand des Übernahmeprotokolls geprüft. Für Schäden oder Verlust haftet der Mieter.

16.   VERLÄNGERUNG DER MIETDAUER

16.1  Wenn der Kunde nach Empfang des Fahrzeuges die Mietdauer zu verlängern wünscht, muss dazu zunächst bei Travelmog eine Zusage eingeholt werden. Die Zusage hängt von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen ab. Die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Mietdauer sind bei der Bestätigung der Mietverlängerung per Überweisung zu entrichten.

16.2 Bei eigenmächtiger und nicht seitens Travelmog genehmigter Verlängerung wird eine Verspätungsgebühr von € 155 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis berechnet und zwar für jeden Tag bis zur Rückgabe des Fahrzeuges. Die erhobenen Mietgebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt während der Mietdauer gültigen Tagesmietpreisen berechnet.

17. HAFTUNG DES MIETERS

Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:
(a) durch eine Fahrweise, die nicht dem Gebot einer vorsichtigen, aufmerksamen und normalen Fahrweise entspricht;
(b) durch Führen durch eine Person, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht oder deren Blutalkoholwert die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet;
(c) durch fahrlässiges Hinterlassen des Zündschlüssels im ungesicherten Fahrzeug;
(d)  Unterwassersetzen des Fahrzeuges
(e) durch illegale Fahrzeugnutzungszwecke oder Teilnahme an Rennen und Rallyes jeder Art;
(f) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen Bezahlung oder Belohnung;
(g) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl während der Fahrt, wie sie durch gesetzliche Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in diesem Mietvertrag ausgewiesen ist;
(h) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder entflammbaren Stoffen.

17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

17.1  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

18. VERSICHERUNGSSCHUTZ

18.1 Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Fahrzeug von den bei Vertragsabschluß angegebenen Fahrern geführt wird. Verkehrsunfälle, Strafanzeigen oder das Fahrzeug betreffende Verluste jeglicher Art müssen polizeilich aufgenommen und unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden.

18.2 Der Versicherungsschutz ist nur in Chile und Argentinien gewährleistet. Schäden welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz, unsachgemäßen Umgang oder nicht einhalten vertraglich vereinbarter Punkte entstehen, werden nicht von der Versicherung berücksichtigt und werden vom Mieter übernommen.

18.3 Schäden welche durch nicht einhalten vorgegebener Wartungsintervalle entstehen, sind von der Versicherung ausgeschlossen und werden vom Mieter übernommen.

18.4 Nicht durch die Vollkaskoversicherung gedeckt sind Reifen- und Glasschäden, sowie Schäden durch höhere Gewalt. Die Kosten werden vom Mieter übernommen.

18.5 Der Mieter haftet bei Schäden welche bei Mitnahme von im Vertrag nicht angegebenen Personen, durch Drogenkonsum, bei Fahrerflucht, durch nicht berechtigte Fahrer, unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges oder den Straßenverhältnissen unangemessener Fahrweise entstehen.

18.6      Personenschäden sind in den meisten Fällen mit der Haftpflichtversicherung der Fahrzeugzulassung gedeckt. Dennoch wird allen Südamerikareisenden dringend empfohlen, darüber hinaus eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Travelmog übernimmt keinerlei Haftung für während der Mietdauer erlittene Personenschäden

18.7      Der Selbstbehalt beträgt € 2000,- wenn nicht anders angegeben.

19. REPARATUREN

19.1 Der Vermieter verpflichtet sich das Fahrzeug in ordentlichen Zustand zu übergeben. Trotzdem erforderliche Reparaturen dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von € 50,- bei der nächsten Werkstatt durchgeführt werden. Die Kosten werden bei Übergabe der Quittung vom Vermieter zurückerstattet. Über diese Summe hinaus ist eine vorhergehende Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Durchgeführte Reparaturen über € 50,- ohne Zustimmung des Vermieters müssen von diesem nicht übernommen werden.

19.2 Anfällige Reparaturen welche vom Mieter durch Fahrlässigkeit (wie Fahrweise, unzulässige Straßen oder unsachgemäßer Umgang) oder Vorsatz durchgeführt werden müssen, werden von der Versicherung nicht übernommen. Die Kosten für die Reparaturen werden vom Mieter übernommen.

19.3 Alle Fahrzeuge bedürfen einer fachgerechten Wartung wie Ölwechsel, Luftfilter etc. Hinweise über Wartungsintervall werden dem Vermieter bei Fahrzeugübergabe mitgeteilt.

19.4 Kleine Pannen welche vom Mieter selbst behoben werden können berechtigen nicht zu einer Mietpreisminderung.

19.5 Evtl. Schäden an der Campingausstattung berechtigen nicht zu einer Mietpreisminderung.

19.6    Der Kunde haftet für alle Kosten, die mit dem Tanken von falschem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin) oder Wasserverunreinigung des Treibstoffes zu tun haben.

19.7  Der Kunde zahlt Travelmog den täglichen Mietpreis für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund von Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann.

20. MASSNAHMEN BEI EINEM UNFALL

Falls der Kunde während der Miete in einen Autounfall verwickelt ist, hat er die nachstehende Prozedur zu befolgen:
A Am Unfallort:
1. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Drittbeteiligten und Zeugen.
2. Melden Sie den Unfall der Polizei – unabhängig der geschätzten Schadenskosten.
3. Machen Sie keinerlei Schuldeingeständnisse bzw. bestehen Sie nicht auf der Schuld der anderen Partei.
4. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sowie deren Nummernschilder.
5. Rufen Sie innerhalb von 24 Stunden Travelmog an und melden Sie die Einzelheiten des Unfalls.
B Gegenüber Travelmog
1. Der Kunde hat seinen Führerschein vorzulegen und den polizeilichen Unfallbericht (sofern vorhanden) sowie etwaige Beweisfotos abzugeben.
2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Selbstbeteiligung (sofern zutreffend) zu zahlen, sowie alle anderen von ihm zu entrichtenden Kosten für Schäden und Verluste, die aus dem Unfall resultieren. Dieser Betrag ist bei Meldung des Vorfalls fällig und nicht erst nach Ablauf der Mietdauer.
3. Travelmog sorgt dafür, dass das Unfallberichtsformular deutlich und wahrheitsgetreu ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet wird.
C Ersatzfahrzeug
1. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs wird nicht garantiert und ist von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen, Kundenstandort, Unfallverschuldung und der verbleibenden Mietdauer abhängig. Im Zusammenhang mit dem Ersatzfahrzeug entstehen dem Kunden eventuell Kosten (siehe unten).
2. Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls benötigt, so obliegt es dem Mieter, auf eigene Kosten die nächstgelegenen Abholstandort aufzusuchen.
3. Travelmog bietet dem Kunden möglicherweise die Wahl, gegen Entrichtung einer „Ersatzfahrzeug-Überführungsgebühr“ einen Fahrer mit dem Ersatzfahrzeug zum Aufenthaltsort des Kunden zu entsenden.
4. Der Kunde hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der Lieferung eines Ersatzfahrzeuges infolge eines Unfalls anfallen.
D Abwicklungsdauer der Selbstbehaltsrückerstattung
1. Travelmog wird sich nach Kräften dafür einsetzen, dass zurückzuerstattende Beträge so schnell wie möglich an den Kunden weitergeleitet werden. Dennoch kann die Abwicklung von Ansprüchen Drittbeteiligter Monate oder sogar Jahre erfordern. Travelmog kann den Ausgang dieser Ansprüche nicht beeinflussen und der Kunde erkennt an, dass die Abwicklung zwischen dem Versicherer von Travelmog und Drittbeteiligten, mit oder ohne Versicherungsschutz, erfolgt.
2.  Travelmog erklärt sich bereit, die entsprechenden Rückerstattungen der Selbstbehaltsbeträge innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der endgültigen Entscheidung und Zahlung hinsichtlich von Ansprüchen Dritter vorzunehmen.
3. Der Kunde sagt zu, Travelmog bei der Handhabung von Ansprüchen aus einem Schadensfall auf angemessene Weise behilflich zu sein, u. a. durch Erteilung aller relevanten Informationen und durch Aussagen vor Gericht.
Wichtiger Hinweis:
Der Kunde darf auf keinen Fall versuchen, ein Fahrzeug zu starten oder zu fahren, das an einem Unfall beteiligt war, durch Überschlag, Wasseraussetzung oder anderweitig beschädigt wurde, außer wenn ihm dies von Travelmog gestattet wurde. Wünscht der Kunde ein Ersatzfahrzeug, dann ist der Abschluss einer neuen Versicherung erforderlich.

21. ENTLASTUNG UND SCHADLOSHALTUNG

21.1 Der Kunde entbindet Travelmog von allen Haftungsverpflichtungen für Verluste oder Schäden gegenüber dem Kunden (unabhängig von der Schuldfrage), die diesem infolge der Anmietung, Innehabung oder Benutzung des Fahrzeuges entstehen.
21.2 Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dass er Travelmog für alle aus der Benutzung und/oder Innehabung des Mietfahrzeuges durch den Kunden entstehenden Ansprüche, Forderungen und Unkosten (einschließlich von Rechtskosten) schadlos hält und halten wird.


22. GERICHTSSTAND

22.1  Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Travelmog Ltda. ist Santiago/Chile.

22.2 Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 
Travelmog Turismo Aventura Ltda.

Camino Farellones 18550

Santiago de Chile  

 


 
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